Bitcoin legal in Deutschland?

Die Kryptowährung Bitcoin gibt es mittlerweile seit über zehn Jahren und die digitale Währung ist mittlerweile auch im Mainstream angekommen. Angesichts der mitunter überaus kritischen Berichterstattung seitens der Medien sind wir der Frage nachgegangen ob Bitcoin legal in Deutschland ist.

Bitcoin legal Deutschland – Eine eindeutige Sache?

Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass Bitcoin eindeutig in Deutschland legal ist. Auch der Handel mit der digitalen Währung stellt nach der Beurteilung des Kammergerichts Berlin keine Straftat dar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin zählt Bitcoin zu den sogenannten Rechnungseinheiten.

Eine Rechnungseinheit ist eine im Geldwesen einer Volkswirtschaft oder eines Währungsgebietes verwendete, künstlich konstruierte Rechengröße, die Werte und Preise beispielsweise von Guthaben oder Verbindlichkeiten ausdrückt. Bereits 2013 wurde die Kryptowährung als solche eingestuft und damit einer Unterkategorie der Finanzinstrumente zugeordnet.

Zwar gab es letztes Jahr eine weitere umstrittene Entscheidung es KG Berlins, welches Bitcoin weder als Finanzinstrument, noch als Rechnungseinheit ansieht. Der Ansicht des KG Berlins folgend, handelt es sich hier um eine Kompetenzüberschreitung seitens der BaFin. Demnach sei es „nicht die Aufgabe der Bundesbehörden“ rechtgestaltend in Strafgesetze einzugreifen.

Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen können jedoch aufatmen. Zwar handelt es sich bei der Entscheidung der BaFin um eine Einzelfallentscheidung im Strafrecht, jedoch gab es bislang kein bindendes Urteil gegen einen Bescheid der BaFin.

Professor Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Centers, fordert daher Klarheit seitens des Gesetzgebers. Angesichts der Tatsache, dass in naher Zukunft zahlreiche Vermögensgegenstände als Smart Contract programmiert würden, müsste der rechtliche Status der Kryptowährung abschließend geklärt werden.

Kryptowährungen als Finanzinstrument

Die Konsequenzen der Einordnung von Bitcoin als Rechnungseinheit waren mithin überaus weitreichend. Als Unterkategorie von Finanzinstrumenten erforderten gewerbliche Dienstleistungen in diesem Bereich eine vorherige behördliche Erlaubnis. Darunter fallen beispielsweise der Handel, Anlageberatung und Börsentätigkeit. Die Unternehmen, welche derartige Dienstleistungen bereitstellen wollten, sind die Anforderung für eine Erlaubnis überaus hoch.

Dementsprechend verwundert es wenig, dass Anbieter solcher Leistungen in Deutschland de facto nicht verfügbar sind. Sollte ein Anbieter ohne vorherige Erlaubnis der BaFin tätig werden, würden ihm sogar strafrechtliche Konsquenzen drohen. Im Endeffekt ergab sich daher für die Privatpersonen in Deutschland folgende Situation: Zunächst einmal kamen peu à peu mehr Anbieter derartiger Dienstleistungen aus dem Ausland auf den Markt.

Der deutsche Sonderweg hat der steigenden Popularität keinen Abbruch getan. Außerdem steht eine Neuevaluierung der Kryptowährungen im Raum. Die derzeitige Einstufung als Rechnungseinheit erscheint insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Situation und anderen internationalen Einschätzungen nicht mehr zeitgemäß.

Bitcoin für Privatpersonen

Doch was bedeutet diese Einschätzung für Privatpersonen, die Bitcoin gekauft oder gehandelt haben? Zunächst einmal ist dadurch klar, dass sowohl er Erwerb, der Handel und das Generieren von Bitcoins und Kryptowährungen bestimmten Gesetzen unterliegt.   Dies sind bei Weitem nicht die einzigen Anwendungsbereiche, die es derzeit gibt. Allerdings handelt es sich hierbei um die am weitesten verbreiteten Optionen.

Für Privatpersonen bedeutet dies letztendlich, dass auf Zahlungen mit Bitcoin auch Steuern anfallen. Beispielsweise müssten Sie auf erhaltene Zahlungen in Bitcoin Steuern zahlen. So könnten Sie theoretisch mit Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggebern eine Zahlung in Bitcoin vereinbaren. Auf diese Transaktion würden dann etwaige Steuern ganz regulär anfallen. Bitcoin wird in diesem Fall wie „echtes“ Geld beurteilt.

Bitcoin Trading legal?

Auch beim Bitcoin Handel ist die Lage derzeit eindeutig. Wenn Sie persönlich mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen handeln, ist dies legal. Dies umfasst den Kauf und Verkauf. Wie auch beim Handel mit anderen Gütern fallen auch hier gegebenenfalls Steuern an. Der Bitcoin Handel bei Trading Plattformen wie eToro oder Binance basiert dementsprechend auf denselben rechtlichen Grundlagen wie reguläres Trading.

Zwischen dem CFD Trading und einem tatsächlichen Erwerb von Bitcoin gibt es jedoch Unterschiede. Bei CFD Trading fallen auf Spekulationen sowohl die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an, als auch der Solidaritätszuschlag.

Wenn man jedoch direkt Bitcoins kauft, fällt keine Abgeltungssteuer an. Die hier erzielten Gewinne fallen hierbei in den Bereich der sonstigen Einkünfte. Insbesondere von Vorteil ist hierbei für Anleger die sogenannte Haltefrist. Sollte zwischen dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen mehr als ein Jahr vergehen, dann sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Sollte man bereits innerhalb der Jahresfrist Gewinne realisieren, würden Steuern fällig werden. Hierbei gibt es jedoch eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro. Wenn die erzielten Gewinne nicht über dem Betrag liegen, fallen keine Steuern an.

Informationen zum Thema Bitcoin Steuern

Angesichts der zahlreichen Einsatzgebiete der Kryptowährungen, würde eine steuerliche Einschätzung an dieser Stelle den Rahmen sprengen. In unserem Bitcoin Steuern Guide 2019 haben wir alle relevanten Sachverhalte detailliert dargestellt und erläutert. Dabei sind wir auf sämtliche relevanten Themen eingangen. Sowohl aus privater, als auch unternehmerischer Sicht werden hier alle notwendigen Fragestellungen beantwortet. Weitere Informationen zum Bitcoin Steuer Guide finden sie hier.


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